Guldinsche Regeln
1. Regel: Der Inhalt der Mantelfläche eines Rotationskörpers ist gleich dem Produkt aus der Länge des auf
einer Seite der Drehachse liegenden (erzeugenden)
Kurvenstücks und der Länge des Weges, den der Schwerpunkt
des erzeugenden Kurvenstücks bei einer Volldrehung um die Drehachse
zurücklegt.
2. Regel: Das Volumen eines Rotationskörpers
ist gleich dem Produkt aus dem Inhalt der auf einer Seite der Drehachse
liegenden (erzeugenden) Fläche und der Länge des Weges, den der
Flächenschwerpunkt bei einer Volldrehung um die Drehachse zurücklegt.
Kreisring ( Torus): Ring mit
kreisförmigem Querschnitt,