Eine Person schließt mit einer Bank einen Sparplan ab mit einer jährlichen Verzinsung von 5 %. Sie zahlt regelmäßig zu Monatsbeginn einen Betrag von DM 150.- ein. Die Kontostände an jedem Monatsanfang bilden eine arithmetische Folge:
Das Bildungsgesetz lautet
Die Kontostände jeweils am Jahresanfang bilden eine gemischte Folge:
Das Bildungsgesetz lautet entsprechen der Zinsrechnung