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Eine Person schließt mit einer Bank einen Sparplan ab mit einer jährlichen Verzinsung von 5 %. Sie zahlt regelmäßig zu Monatsbeginn einen Betrag von DM 150.- ein. Die Kontostände an jedem Monatsanfang bilden eine arithmetische Folge:

Das Bildungsgesetz lautet

Die Kontostände jeweils am Jahresanfang bilden eine gemischte Folge:

Das Bildungsgesetz lautet entsprechen der Zinsrechnung