In der Rentenrechnung spricht man von vorschüssiger Rente, wenn die Renten jeweils zu Beginn der Perioden, z.B. des Jahres, gezahlt werden. Der Rentenendwert ist derjenige Betrag, der zum Zeitpunkt n ein Äquivalent für die n zu zahlenden Rentenbeträge darstellt. Dies ist eine geometrische Reihe
mit R der Rentenauszahlung und dem Aufzinsfaktor. Dabei ist p der Zinswert pro Periode (z.B. Jahr).
Der Rentenbarwert entspricht einem auf Zinseszins angelegten Kapitalbetrag, der eine n-malige vorschüssige Rentenanzahlung ermöglicht, wobei das Kapital aufgebraucht wird. Er beträgt
Von einer ewigen Rente spricht man, wenn die Rentenzahlung zeitlich nicht begrenzt ist. Dies wird dann möglich, wenn die Rente nicht höher als die zu jedem Zinstermin anfallenden Zinsen sind. Der vorschüssige Rentenbarwert der ewigen Rente ist der Grenzwert der geometrischen Folge, die die Rentenbarwerte bilden,
Die Rentenbarwerte bilden eine konvergente geometrische Folge.