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Konvergenzordnung

Konvergenzordnung in einem numerischen Iterationsverfahren:

Seien und die Abweichungen von der gesuchten exakten Lösung von im n-ten bzw. (n+1)-ten Schritt.

Die Größe p wird als Ordnung der Konvergenz des Verfahrens bezeichnet.
 
Hinreichende Bedingung für die Konvergenz des Newton-Verfahrens:

für alle x in einer Umgebung U der Nullstelle, die alle Punkte enthält. In manchen Fällen konvergiert das Verfahren nicht oder nur sehr langsam. Dann ist der Startwert zu weit von der Nullstelle entfernt oder es handelt sich um eine mehrfache Nullstelle von f.
 
Ist die Nullstelle von f einfach, d.h. gilt und , dann ist das Newton-Verfahren lokal quadratisch konvergent,

Im Fall mehrfach zu zählender Nullstellen ist das Newton-Verfahren nur noch lokal linear konvergent,

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