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Die erste Ableitung einer Gesamtkostenfunktion sind die
Grenzkosten. Sie geben für jeden Output x die Kostenänderung für die
letzte bzw. folgende Outputeinheit an. Bestehen die Gesamtkosten aus variablen,
von dem Output abhängigen Kosten, und fixen Kosten, so stimmen Grenzkostenfunktion
der Gesamtkosten und der variablen Kosten überein, da der Differentialkoeffizient der
konstanten fixen Kosten identisch null ist. Analog gilt für die
Stückkostenfunktion .
Die Ableitung heißt die Grenz-Stückkostenfunktion.
Sie
gibt die Änderung der gesamten Stückkosten pro zusätzlicher Produktionseinheit an.
Die erste Ableitung einer Umsatzfunktion oder Ausgabenfunktion
(x: Produktmenge;
p: Preis pro Mengeneinheit) heißt die
Grenzerlösfunktion. Hierbei unterscheidet man zwei Fälle:
Sie liefert die Erlösänderung, wenn der Marktpreis p des Gutes sich um eine Geldeinheit pro Mengeneinheit ändert.
Ist eine Konsumfunktion gegeben, so liefert die erste Ableitung die
marginale Konsumquote. Ihr Wert gibt zu jedem Haushaltseinkommen Y
an, um wieviel Geldeinheiten sich die Konsumausgaben C dieses Haushaltes
ändern, wenn das Haushaltseinkommen um eine Geldeinheit steigt.