Für einen Braunkohlentagebau wird ein kontinuierlicher Abbau M (in Masseeinheiten/Zeiteinheit), im Zeitablauf zwei verschiedene Entwicklungen, vorausgesagt:
Die Gesamtreserven dieses Braunkohlentagebaus zum Zeitpunkt Zeiteinheiten kann mit Hilfe der Integralrechnung unter Benutzung der Substitutionsregeln berechnet werden. Es gilt für den Fall a:
Durch Substitution von ergibt sich mit und den dabei veränderten Grenzen und ,
Dieses Integral läßt sich mittels des Integrals
lösen. In dem vorliegenden Fall isr . Das ergibt
Im Fall b gilt:
Durch Substitution von kann dieses Integral in die Form
überführt werden. Wie im Fall a läßt sich dieses Integral mit Hilfe der Tabelle für Integrale elementarer Funktionen lösen. Es ist . Dies ergibt als Lösung
Das bedeutet, im Fall a müssen die Braunkohlenvoräte zum Zeitpunkt unendlich
groß sein, während im Fall b nur noch 1.235 Masseeinheiten vorliegen müssen.