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Für einen Braunkohlentagebau wird ein kontinuierlicher Abbau M (in Masseeinheiten/Zeiteinheit), im Zeitablauf zwei verschiedene Entwicklungen, vorausgesagt:
 
 
Die Gesamtreserven dieses Braunkohlentagebaus zum Zeitpunkt 
 Zeiteinheiten
kann mit Hilfe der Integralrechnung unter Benutzung der Substitutionsregeln
berechnet werden.
Es gilt für den Fall a:

Durch Substitution von 
 ergibt sich mit 
  und den dabei
veränderten Grenzen 
 und   
,

Dieses Integral läßt sich mittels des Integrals

lösen. In dem vorliegenden Fall isr 
. Das ergibt

Im Fall b gilt:

Durch Substitution von 
 kann dieses Integral in die Form

überführt werden. Wie im Fall a läßt sich dieses Integral mit Hilfe der Tabelle
für Integrale elementarer Funktionen lösen. Es ist 
. Dies ergibt als Lösung

Das bedeutet, im Fall a müssen die Braunkohlenvoräte zum Zeitpunkt 
 unendlich
groß sein, während im Fall b nur noch 1.235 Masseeinheiten vorliegen müssen.