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Für einen Braunkohlentagebau wird ein kontinuierlicher Abbau M (in Masseeinheiten/Zeiteinheit), im Zeitablauf zwei verschiedene Entwicklungen, vorausgesagt:
Die Gesamtreserven dieses Braunkohlentagebaus zum Zeitpunkt Zeiteinheiten
kann mit Hilfe der Integralrechnung unter Benutzung der Substitutionsregeln
berechnet werden.
Es gilt für den Fall a:
Durch Substitution von ergibt sich mit
und den dabei
veränderten Grenzen
und
,
Dieses Integral läßt sich mittels des Integrals
lösen. In dem vorliegenden Fall isr . Das ergibt
Im Fall b gilt:
Durch Substitution von kann dieses Integral in die Form
überführt werden. Wie im Fall a läßt sich dieses Integral mit Hilfe der Tabelle
für Integrale elementarer Funktionen lösen. Es ist . Dies ergibt als Lösung
Das bedeutet, im Fall a müssen die Braunkohlenvoräte zum Zeitpunkt unendlich
groß sein, während im Fall b nur noch 1.235 Masseeinheiten vorliegen müssen.