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Linksseitiger und rechtsseitiger
Grenzwert sind bei einem Sprung der Funktion
an der Sprungstelle verschieden.
Polstelle,
einer der beiden Grenzwerte ist unendlich:
Gebrochen rationale Funktionen besitzen an den Nullstellen ihres Nennerterms
Polstellen, wenn der Zählerterm an dieser Stelle ungleich Null ist.
Definitionslücken können behoben werden,
wenn links- und rechtsseitiger Grenzwert gleich und endlich
sind.
Hebbare Lücke:
.
,
(siehe Regel von de l'Hospital).
Zur Demonstration der beschriebenen Eigenschaften siehe das folgende Bild
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