1. Guldinsche Regel
1. Guldinsche Regel:
Der Inhalt der Mantelfläche
eines Rotationskörpers ist gleich dem Produkt aus der Länge s des
auf einer Seite der Drehachse liegenden (erzeugenden) Kurvenstücks und dem
Umfang des Kreises, den der Schwerpunkt des erzeugenden Kurvenstücks
bei einer Volldrehung um die Drehachse beschreibt.
1. Guldinsche Regel